Private Krankenversicherung für Beamte & Anwärter – Beihilfe erklärt

Beamte haben in Deutschland einen großen Vorteil: Sie bekommen von ihrem Dienstherrn einen erheblichen Teil ihrer Gesundheitskosten erstattet – die sogenannte Beihilfe.
Das bedeutet: Wer als Beamter oder Beamtenanwärter in die Private Krankenversicherung (PKV) wechselt, muss nicht den vollen Versicherungsschutz privat absichern, sondern nur die Restkosten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.
Dadurch sind die Beiträge zur PKV für Beamte oft deutlich günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für Beamte und ihre Familien.
Sie übernimmt – abhängig vom Bundesland, dem Familienstand und der Lebenssituation – einen bestimmten Prozentsatz der anfallenden Krankheits- und Pflegekosten.

Wer ist überhaupt beihilfeberechtigt?

Beihilfeberechtigt sind Personen, die Dienst-, Amts-, Anwärter-, oder Versorgungsbezüge erhalten. Das sind in aller Regel folgende Personen:

  • Verwaltungsbeamte
  • Lehrer
  • Richter
  • Soldaten
  • Polizisten
  • Feuerwehrleute

Die Besonderheit bei Polizisten, Feuerwehrleuten und Soldaten ist, dass diese während ihrer Dienstzeit sogenannte freie Heilfürsorge erhalten. Das bedeutet eine Erstattung von 100% der Krankheitskosten durch den Dienstherrn. Nach Ende der aktiven Dienstzeit entfällt die freie Heilfürsorge. Ab der Pensionierung gilt dann wieder der reguläre Beihilfeanspruch gemäß Landesrecht. Während der Zeit bis zur Pension empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftversicherung.

💡 Hinweis

Die Beihilfe-Regelungen sind nicht bundesweit einheitlich. Höhe, Voraussetzungen und erstattungsfähige Leistungen können je nach Bundesland variieren. Prüfe daher vor Abschluss einer Restkostenversicherung die aktuellen Vorschriften deines Landes.

Berücksichtigungsfähige Kinder und Ehegatten

Auch Kinder und Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigungsfähig in der Beihilfe sein. Wenn die Einnahmen des Ehegatten im Vorjahr die für das Jahr geltende Einkommensgrenze (2025: 21.832) nicht überschreiten, ist dieser berücksichtigungsfähig in der Beihilfe. Beachte, dass sich diese Einkommensgrenze je nach Bundesland unterscheiden kann.

Auch die leiblichen Kinder oder sogar Steif- oder Adoptivkinder können Beihilfe erhalten. Voraussetzung ist hier, dass diese kindergeldberechtigt sind. Allerdings endet der Anspruch auf Beihilfe für Kinder ab 25 Jahren.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Die Beihilfe als Beamter beträgt in jedem Fall mindestens 50 Prozent.

Status Beihilfesatz Wer ist begünstigt? Typischer PKV‑Rest
🧑‍✈️ Aktive Beamte (ledig) 50 % Beamte ohne Kinder / ledig 50 % der Kosten
👨‍👩‍👧 Beamte mit Kind(ern) 70 % Ab zwei kindergeldberechtigten Kindern 30 % der Kosten
🤝 Ehepartner 70 % Nicht selbst versicherungspflichtig / ohne eigene GKV‑Pflicht; Einkommen unter 21.832€ (Stand 2025) 30 % der Kosten
🧒 Kinder 80 % Kindergeldberechtigte Kinder von Beihilfeberechtigten 20 % der Kosten
🏖️ Pensionäre 70 % Beurlaubte im Ruhestand 30 % der Kosten

Einige Bundesländer weichen in einzelnen Punkten von den in der Tabelle aufgeführten Beihilfesätzen ab. Maßgeblich ist stets die Beihilfeverordnung des jeweils zuständigen Dienstherrn.

Wenn beide Ehegatten beihilfeberechtigt sind und mindestens 2 Kinder haben, beträgt höchstens bei einem Ehepartner der Beihilfesatz von 70%. Der andere Ehepartner erhält dann 50% Beihilfe.

PKV-Tarife für Beamte

Beamte benötigen keine Vollversicherung wie Angestellte oder Selbstständige, sondern nur eine sogenannte Restkostenversicherung.
Diese Tarife sind speziell auf den Beihilfeanspruch zugeschnitten und sichern nur den Teil ab, den der Dienstherr nicht übernimmt.

Beispielrechnung

Kostenposition Gesamtkosten Beihilfe (70 %) Restkosten (PKV)
Ambulante Behandlung 1.000 € -700 € 300 €
Stationäre Behandlung 3.000 € -2.100 € 900 €
Zahnbehandlung 800 € -560 € 240 €
Gesamt 4.800 € -3.360 € 1.440 €

* Beispielrechnung basiert auf einem Beihilfesatz von 70 %. Die tatsächlichen Werte hängen von individuellen Behandlungen und den jeweiligen Beihilfevorschriften ab.

Der Beitrag ist dadurch deutlich geringer als bei einer regulären PKV. Allerdings hängen die Kosten auch hier von Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen ab.
Vor Vertragsabschluss erfolgt meist eine Gesundheitsprüfung, und für bestimmte Leistungen gelten Wartezeiten.

Darauf solltest du achten

Kriterium Warum wichtig?
Beihilfekonformität Tarif muss zu den Beihilfevorschriften deines Bundeslandes passen
Leistungsumfang Wahl zwischen Basis-, Komfort- oder Premiumleistungen (z. B. Chefarzt, Einbettzimmer)
Zahnleistungen Offene oder eingeschränkte Leistungstabellen beachten
Beihilfeergänzungstarif Deckt Kosten, die Beihilfe nicht übernimmt (z. B. Wahlleistungen im Krankenhaus)
Beitragsentwicklung Stabile Tarife mit moderaten Anpassungen bevorzugen
Selbstbeteiligung Kann Beiträge senken, sollte aber finanzierbar bleiben
📌 Anwärter-Info

Anwärter- und Referendartarife sind speziell für Beamte in Ausbildung gedacht. Sie bieten deutlich günstigere Beiträge und laufen in der Regel bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit. Der Wechsel in einen regulären Beihilfetarif ist meist ohne neue Gesundheitsprüfung möglich.

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