Gesetzliche Krankenversicherung: Leistungen & Beiträge im Überblick

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in Deutschland die wichtigste Absicherung im Krankheitsfall. Daher ist es besonders wichtig sich mal mit dem Thema auseinanderzusetzten – auch wenn es auf den ersten Blick etwas viel erscheint. Egal ob Studium, Ausbildung oder Berufseinstieg: Krankenkassenbeiträge und Leistungen betreffen dich direkt.
Auch wenn die Basisleistungen überall ähnlich sind, gibt es bei Zusatzbeiträgen, Service und Extras große Unterschiede. Wer hier vergleicht, kann jedes Jahr bares Geld sparen – und oft noch von zusätzlichen Leistungen profitieren.

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Was ist die Gesetzliche Krankenversicherung?

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie ist dafür da, dass jede versicherte Person im Krankheitsfall medizinisch versorgt wird. Sie funktioniert nach dem sogenannten Solidarprinzip. Das bedeutet, dass alle Personen entsprechend ihres Einkommens einzahlen (Prozentsatz vom Brutto, unabhängig vom Gesundheitszustand). Somit hat ein Azubi mit 900 € Brutto denselben Leistungsanspruch wie ein Berufseinsteiger mit 3.000 €, obwohl er weniger Beiträge zahlt.

ℹ️ GKV auf einen Blick

Solidarprinzip: Alle zahlen einkommensabhängig ein, alle erhalten Leistungen.
Beitragssatz: 14,6 % + Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,6 %).
Pflicht & Freiwilligkeit: Für Arbeitnehmer unter JAEG Pflicht, darüber Wahlrecht.
Familienversicherung: Partner & Kinder oft beitragsfrei mitversichert.
Wechselmöglichkeit: Jährlich kündbar bei 2 Monaten Frist, Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung.

Rechtsgrundlage & Organisation

Die GKV ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Träger sind die gesetzlichen Krankenkassen (z. B. TK, AOK, Barmer), die als Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten. Jede Kasse hat einen gewissen Spielraum, Zusatzleistungen anzubieten.

Wer ist alles in der GKV versichert?

Pflichtversicherung

Pflichtversicherung bedeutet: Bestimmte Gruppen sind automatisch in der GKV versichert – ganz ohne Wahlmöglichkeit. Das gilt vor allem für Arbeitnehmer, Azubis, Studierende und einige weitere Personengruppen.

Zielgruppe Voraussetzungen
💼 Arbeitslose Bezug von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Bürgergeld (unter bestimmten Bedingungen)
👴 Rentner Erfüllung bestimmter Vorversicherungszeiten
🎓 Studenten Eingeschrieben an Hochschule, max. bis 30 Jahre oder Ende 14. Fachsemester, Alters-/Einkommensgrenzen
🧒 Waisen & Hinterbliebene Waisenrente bei Tod eines Elternteils, Hinterbliebenenleistung für Witwen/Witwer/Kinder
🛠️ Praktikanten Über 25 Jahre alt und Einkommen unter Minijobgrenze

Freiwillige Versicherung

Wer nicht mehr pflichtversichert ist, kann sich in vielen Fällen freiwillig in der GKV weiterversichern. Das betrifft z. B. Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, Selbstständige oder Rentner.

Gruppe Voraussetzungen
💼 Arbeitnehmer (AN) Einkommen über JAEG, Berechnung anhand regelmäßigen Bruttoeinkommens
🎖️ Beamte & Pensionäre Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV
🚀 Selbstständige & Freiberufler Keine Pflichtversicherung, freiwillige Mitgliedschaft möglich
🎓👴 Studenten & Rentner Nicht mehr pflichtversichert, können freiwillig Mitglied werden

Familienversicherung

Die Familienversicherung ist einer der größten Vorteile der GKV – und macht sie vor allem für Familien, Studierende und Berufseinsteiger extrem attraktiv.

Das Prinzip: Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder können kostenlos über ein gesetzlich versichertes Mitglied mitversichert werden. Es fallen keine zusätzlichen Beiträge an, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Wer kann mitversichert werden?

In die Familienversicherung mit aufgenommen werden können der Ehe- oder Lebenspartner und/oder die leiblichen oder adoptierten Kinder.

Die Kinder sind grundsätzlich bis zu ihren 18. Lebensjahr mitversichert. Jedoch gibt es einige Ausnahmen:

  • Bis zum 23. Lebensjahr mitversichert – wenn das Kind nicht erwerbstätig ist
  • Bis zum 25. Lebensjahr mitversichert – wenn es sich noch in Ausbildung befindet

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Für die aufzunehmenden Familienmitglieder müssen folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Es besteht keine Versicherungsfreiheit
  • Ist nicht selbst versicherungspflichtig
  • Keine hauptberufliche Selbstständigkeit
  • Einkommensgrenze Mini-Jon wird nicht überschritten

Eine wichtige Besonderheit ist, wenn ein Elternteil in der GKV und der andere in der PKV ist und sie verheiratet sind und:

  • Das Einkommen des PKV-Versicherten ist höher als des GKV Versicherten
  • Das monatliche Gesamteinkommen ist höher als ein Zwölftel der JAEG

Dann muss das Kind entweder in die GKV gegen Beitrag freiwillig versichert werden oder in die PKV (eigener Vertrag) mit aufgenommen werden.

Sachleistungsprinzip

In der GKV gilt das Sachleistungsprinzip:
Du gehst zum Arzt oder ins Krankenhaus – und die Krankenkasse rechnet direkt mit der Praxis oder Klinik ab.
💡 Vorteil: Keine Vorkasse (anders als bei vielen Tarifen in der privaten Krankenversicherung).

Beitragssatz und Zusammensetzung

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt aktuell 14,6% des Bruttoeinkommens. Dazu kommt ein sogenannter kassenindividueller Zusatzbeitrag in Höhe von durchschnittlich 2,5%. Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest. Daher ist dieser ein wichtiges Vergleichskriterium, da es deutliche Unterschiebe im Zusatzbeitrag geben kann.

Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag (14,6% + Zusatzbeitrag) hälftig mit ihrem Arbeitgeber. Du als Arbeitnehmer musst also nur 50% des Beitrages für die GKV aus eigener Tasche zahlen – die andere Hälfte zahlt das Unternehmen, bei welchem du Arbeitest.

Selbstständige müssen ihren Beitrag in voller Höhe allein tragen. Jedoch haben Selbstständige auch in der Regel die Möglichkeit in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beiträge werden nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berechnet. Einkommen oberhalb dieser Grenze (2025: ca. 62.100 € jährlich) wird nicht mehr verbeitragt.

Rentner in der GKV

Wenn du in den wohlverdienten Ruhestand übergehst, hast du als vorher gesetzlich Versicherter die Möglichkeit, über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgesichert zu werden.

Die Voraussetzungen für die KVdR sind:

  • Mindestens 90 % der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert (Pflicht- oder Familienversicherung).
  • Erfüllt man diese Bedingung, wird man in der Regel pflichtversichert in der KVdR.

Beitragsberechnung

Die Beiträge für pflichtversicherte Rentner werden auf die gesetzliche Rente erhoben und dabei zur Hälfte von der Rentenversicherung getragen. Auf betriebliche Altersvorsorge und andere Versorgungsbezüge fallen ebenfalls Beiträge an (meist allein vom Rentner zu tragen). Einkünfte aus Kapitalanlagen, Mieteinnahmen oder private Lebensversicherungen werden nicht verbeitragt.

Vorteil: Rentner zahlen in der KVdR deutlich weniger als freiwillig versicherte Rentner, da nicht alle Einkunftsarten herangezogen werden.

⚠️ Freiwillig versicherte Rentner

Wer die 90 %-Regel nicht erfüllt, bleibt in der GKV als freiwilliges Mitglied:

🔻 Beiträge werden auf alle Einkunftsarten erhoben: gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
🔻 Die Krankenkasse ermittelt die beitragspflichtigen Einnahmen individuell (oft auf Basis des Steuerbescheids).
🔻 Die Beitragshöhe kann dadurch deutlich höher sein als bei Pflichtversicherten.

Studenten in der GKV

Als Student gibt es viele Möglichkeiten und Wege, um in die GKV zu kommen.

1. Familienversicherung (bis 25 Jahre)

Die Familienversicherung ist die wohl beste und günstigste Möglichkeit um als Student weiterhin krankenversichert bleiben zu können. Du kannst kostenlos mit aufgenommen werden, wenn dein monatliches Gesamteinkommen 535 Euro (bei einem Minijob 556 Euro) nicht überschreiten. Wenn du diese Grenze überschreitest, endet in der Regel die Familienversicherung und die musst dich selbst versichern. Einkünfte aus Werkstudententätigkeiten über dieser Grenze können diese Familienversicherung also beenden. Bei FSJ, BFD oder Wehrdienst verlängert sich die Altersgrenze um die Dauer des Dienstes (höchstens ein Jahr). Studierende mit Behinderungen können für unbegrenzte Zeit in der kostenfreien Familienversicherung bleiben.

Wichtig ist auch noch, dass entweder beide deiner Eltern aktuell in der GKV versichert sind oder ein Elternteil privat versichert ist, jedoch der andere Elternteil (GKV-Versichert) der Hauptverdiener ist. Sind beide deiner Eltern privat versichert, hast du keine Möglichkeit kostenfrei in die Familienversicherung der GKV dich zu versichern.

2. Studentische Krankenversicherung

Wenn du keine Möglichkeit hast in die Familienversicherung mit aufgenommen zu werden, musst du in die Studentische Krankenversicherung. Bist du also zu Beginn deines Studiums 25 Jahre alt, musst du von Anfang an in die Studentische Krankenversicherung. Der Beitrag in der Studentischen Krankenversicherung liegt bei ca. 110–120 €/Monat inkl. Pflegeversicherung. Längstens besteht die studentische Versicherungspflicht bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

Überschreitest du die Verdienstgrenze oder bist während der Vorlesungszeit mehr als als 20 Stunden in einem Nebenjob tätig, bist du nicht mehr über die günstige studentische Krankenversicherung pflichtversichert. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass du dich freiwillig gesetzlich versichern lassen musst – der Beitrag richtet sich dann nach dem Einkommen.

🌍 Auslandssemester

📌 Innerhalb der EU: GKV-Schutz gilt über die EHIC-Karte – du bist medizinisch abgesichert.
📌 Außerhalb der EU: GKV deckt nur Notfälle – eine private Auslandskrankenversicherung wird empfohlen.

💡 Tipp: Achte auch auf ein passendes Girokonto für dein Auslandssemester, um Gebühren im Ausland zu vermeiden.

Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Die GKV garantiert allen Versicherten eine medizinische Grundversorgung – unabhängig von Einkommen oder Gesundheitsstatus. Die Leistungen sind gesetzlich geregelt, können aber von Kasse zu Kasse leicht variieren, besonders bei Zusatzangeboten.

📋 GKV-Leistungen im Überblick

Ambulant: Arztbesuche, Rezepte, Videosprechstunden.
Stationär: Krankenhaus & Reha (Eigenanteil 10 €/Tag, max. 28 Tage/Jahr).
Zahnärztlich: Regelversorgung, Festzuschuss für Zahnersatz, Bonusheft nutzen.
Medikamente & Hilfsmittel: Zuzahlung max. 10 € pro Mittel, Festbeträge beachten.
Prävention: Check-ups, Impfungen, Gesundheitskurse (oft mit Bonusprogrammen).
Zusatzleistungen: Teilweise Osteopathie, Homöopathie, Reiseimpfungen – abhängig von der Kasse.

Ambulante ärztliche Versorgung

In der Gesetzlichen Krankenkasse darfst du grundsätzlich jeden Hausarzt oder Facharzt mit Kassenzugang aufsuchen. Dazu zählen alle akuten und chronischen Erkrankungen, Nachsorgebehandlungen und diagnostische Maßnahmen. Auch Psychotherapie wird auf Antrag übernommen, sofern sie von anerkannten Psychotherapeuten durchgeführt wird.

Stationäre Krankenhausbehandlung

Die GKV übernimmt alle medizinisch notwendigen Leistungen im Krankenhaus, inkl. Operationen und Pflege. Dabei erfolgt die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Sonderleistungen wie zum Beispiel ein Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung sind selber zu zahlen. Die Zuzahlung für Personen ab 18 Jahren beträgt 10 € pro Tag, allerdings höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr.

Medikamente & Arzneimittel

Die verschreibungspflichtigen Medikamente werden erstattet, jedoch gibt es einen Eigenanteil in Höhe von 10 % des Preises, mindestens jedoch 5€, maximal 10€ pro Packung. Für chronisch Kranke sinkt die Belastungsgrenze auf 1 % des Bruttojahreseinkommens. Für Kinder unter 18 Jahren erfolgt jedoch keine Zuzahlung. Pflanzliche Arzneien (z. B. Johanniskraut, Ginkgo) werden bei schweren Diagnosen erstattet – sofern auf der Positivliste des Gemeinsamen Bundesausschusses.

  • 10 % des Preises, mind. 5 €, max. 10 €, aber nie mehr als der tatsächliche Preis.
  • Kinder & Jugendliche unter 18 zahlen nichts.

Viele rabattierte Medikamente sind komplett zuzahlungsfrei – die Apotheke gibt automatisch das passende Präparat ab. Rezeptfreie Arzneien werden in der Regel nicht übernommen – Ausnahmen gelten für Kinder, schwere Krankheiten oder Begleittherapien. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei 1 %. Danach kannst du dich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Zahnbehandlung & Zahnersatz

Zahnbehandlungen, also zum Beispiel Füllungen oder Kontrolluntersuchungen sind eine normale Kassenleistung. Zahnersatz wird über befundbezogene Festzuschüsse bezuschusst – unabhängig von der gewählten Behandlung.

  • 60 % der Regelversorgung (z. B. Brücke bei Zahnlücke)
  • bis zu 75 % mit lückenlosem Bonusheft (10 Jahre Vorsorge)
  • Bei geringem Einkommen: 100 % der Regelversorgung (Härtefallregelung)

Wer sich für hochwertige Alternativen (z. B. Implantate) entscheidet, trägt die Mehrkosten selbst.

Füllungen:

Die Kosten für Füllungen (Kunststoff) aus Komposit für Frontzähne werden übernommen. Mehrkosten, wie eine Farboptimierung oder ein anderes Material müssen selber gezahlt werden. Für Seitenzähne werden seitens der GKV nur Amalgamfüllungen übernommen. Allerdings ist es in Ausnahmefällen (z.B. bei Allergien oder Kindern) möglich auch eine Kunststofffüllung aus Komposit zu bekommen.

Zahnreinigung & Vorsorge:

Ab einem Alter von 6 Jahren werden die Kosten für max. 2 Kontrolluntersuchungen je Kalenderjahr übernommen. Bezahlt wird auch die Zahnsteinentfernung. Alle zwei Jahre sind Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Parodontitis vorgesehen.

Kieferorthopädie

  • Übernahme bei Jugendlichen unter 18, wenn medizinisch notwendig (z. B. Fehlstellungen).
  • Die Kasse zahlt 80 % sofort, 20 % bei erfolgreichem Abschluss zurück → effektiv bis zu 100 %.
  • Erwachsene müssen in der Regel selbst zahlen.

Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, wird eine Korrektur von ausgeprägten Fehlstellungen bis zum 18. Lebensjahr durch die Krankenkasse übernommen. Solche Notwendigkeit liegt zum Beispiel bei Patienten mit Zahn- oder Kieferfehlstellung vor. Zunächst werden 80 Prozent der Behandlungskosten übernommen von der gesetzlichen Krankenkasse. Wird diese Behandlung erfolgreich und planmäßig abgeschlossen, erstattet die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen den zuvor gezahlten Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent. Erwachsende müssen in der Regel die gesamten Kosten selber tragen.

Heilmittel & Hilfsmittel

Bei Heilmitteln handelt es sich um medizinische Dienstleistungen, wie zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Diese Kosten werden übernommen, sofern es medizinisch Notwendig ist und es hilft, eine Krankheit zu heilen oder zu lindern. Auch bei Heilmitteln gibt es eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten des Heilmittels zzgl. 10 Euro je Verordnung.

Auch Hilfsmittel (Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle) können von der Krankenkasse bezahlt werden. Auch hier ist die Aussicht auf Erfolg durch das Hilfsmittel eine Voraussetzung. Selber zahlen musst du bei solchen Hilfsmitteln zehn Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags (mind. 5 €, max. 10 €). Die Zuzahlung bei Verbrauchsmitteln (z.B. Inkontinenzhilfen, Bettschutzeinlagen) beträgt zehn Prozent der Kosten, maximal jedoch 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Wichtig ist solche Dinge immer mit vorher mit der Krankenkasse abzustimmen, da Eigenkäufe ohne Genehmigung oft nicht erstattet werden.

Vorsorge, Impfungen & Prävention

Als gesetzlich Versicherter hast du das Recht aus eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung. Diese regelmäßigen Check-ups sollen helfen, Krankheiten früh zu erkennen. Dazu zählen z.B.:

  • Krebsfrüherkennung (z. B. Haut, Prostata, Brust, Gebärmutterhals)
  • Check-up 35: alle drei Jahre Gesundheits-Check für Erwachsene
  • Zahnvorsorge: 2x jährlich, inkl. Zahnsteinentfernung
  • Kinder & Jugendliche: U-Untersuchungen & Jugend-Check

Schutzimpfungen werden ebenfalls übernommen, sofern diese von der STIKO empfohlen sind, unter anderem:

  • Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (z. B. Masern, Tetanus, HPV)
  • Auffrischimpfungen (z. B. alle 10 Jahre Tetanus)
  • Grippe & FSME: je nach Alter und Risikogebiet

Für die Schwangerschaft & Familie gibt es umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Darunter auch Chlamydien-Screening bis 25 Jahre. Auch die Vorsorge für Säuglinge & Kinder über das U-Heft werden übernommen.

Weitere Leistungen

📋 Weitere GKV-Leistungen

🚕 Fahrtkosten: Übernahme bei medizinischer Notwendigkeit (meist nur mit Verordnung & Genehmigung).
Reha & Kur: Alle 4 Jahre, stationär meist 3 Wochen, Zuzahlung 10 €/Tag.
🌍 Ausland: EHIC deckt EU-Leistungen ab, Rücktransport nie inklusive → Auslandskrankenschutz nötig.
💶 Krankengeld: Ab der 7. Woche, 70 % vom Brutto, max. 78 Wochen je Krankheit.
👶 Kinderkrankengeld: Bis zu 30 Tage je Elternteil pro Kind (Alleinerziehende: 60).
🧾 Beitragsrückerstattung: Möglich bei Leistungsfreiheit, je nach Kasse.
📋 Satzungsleistungen: Z. B. Osteopathie, Hebammenruf, digitale Gesundheits-Apps.
🧬 Chronisch Kranke: DMP-Programme, Zuzahlungsgrenze nur 1 %.

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