Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland geworden und ist fast nicht mehr wegzudenken. Denn sie bietet Arbeitnehmern zusätzliche Sicherheit im Alter während Arbeitgeber ihre Mitarbeiter langfristig binden können. Eine klare Win-Win-Situation. In diesem Leitfaden werden die Grundlagen, Finanzierungsmöglichkeiten und Vorteile der bAV sowie praktische Tipps zur Umsetzung im Unternehmen erläutert.
Grundlagen der Betrieblichen Altersvorsorge
Die bAV beschreibt grundsätzlich die Möglichkeit des Arbeitnehmers über den Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen, indem man ein Teil seines Bruttolohns direkt in eine bAV umleitet (sogenannte Entgeldumwandlung). Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Chance, seine Rentenlücke zu schließen und spielt somit in der Ruhestandsplanung eine große Rolle.
Arten der bAV
Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege der bAV, die jeweils eigene Vor- und Nachteile bieten:
Direktzusage | U-Kasse | Direktversicherung | Pensionskasse | Pensionsfond | |
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Beschreibung | Der Arbeitgeber sagt eine feste Rentenleistung zu und bildet Rückstellungen. | Rechtlich selbstständige Einrichtung, die Beiträge flexibel anlegt. | Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. | Rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, oft branchenspezifisch. | Kapitalgedeckte Einrichtung mit flexiblen Anlagestrategien. |
Vorteile | Hohe Flexibilität für den Arbeitgeber, Steuerersparnis | Hohe Flexibilität bei der Kapitalanlage | Einfache Verwaltung, steuer- und sozialabgabenfrei | Sichere Anlageform, gute Konditionen durch Tarifverträge | Höheres Renditepotenzial, flexible Anlagestrategien |
Nachteile | Höheres finanzielles Risiko für den Arbeitgeber, komplexe Verwaltung | Höheres Risiko für Arbeitnehmer, komplexe Verwaltung | Begrenzte Renditemöglichkeiten, abhängig von Versicherungsbedingungen | Weniger Flexibilität bei der Anlagestrategie, abhängig von der Pensionskasse | Höheres Anlagerisiko |
Geeignet für | Große Unternehmen | Große Unternehmen | KMUs | Tarifgebundene Unternehmen | Unternehmen mit Renditefokus |
1. Direktzusage (Pensionszusage)
Bei der Direktzusage verspricht der Arbeitgeber eine bestimmte Rentenleistung und bildet dafür Rückstellungen in der Unternehmensbilanz. Der Arbeitgeber trägt hierbei das finanzielle Risiko und muss sicherstellen, dass die versprochenen Leistungen auch im Falle einer Insolvenz erbracht werden können. Um dieses Risiko zu minimieren, schließen viele Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung ab.
2. Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, oft in Form eines eingetragenen Vereins, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Sie ist nicht der Versicherungsaufsicht unterstellt und kann ihre Vermögensanlagen frei gestalten. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Ansprüche der Arbeitnehmer durch den PSVaG geschützt.
3. Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab. Die Beiträge sind für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig und unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
4. Pensionskasse
Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen werden und unterliegen der staatlichen Aufsicht durch die BaFin. Sie müssen ihr Vermögen konservativ anlegen, um eine kontinuierliche und sichere Rendite zu gewährleisten.
5. Pensionsfonds
Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Versorgungsträger, die höhere Flexibilität und Renditechancen bieten, da sie ihr Vermögen auch in risikoreichere Anlagen wie Aktien investieren können. Sie unterliegen ebenfalls der Aufsicht durch die BaFin.
Steuerliche Behandlung
Für Beiträge zur bAV gilt ein steuerfreier Höchstbetrag von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Im Jahr 2024 entspricht dies einem Betrag von bis zu 7.550 Euro jährlich, was monatlich bis zu 604 Euro steuerfrei investiert werden kann. Diese Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und mindern somit das zu versteuernde Einkommen erheblich.
Seit 2019 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts leisten, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dieser Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Was passiert bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können steuerfreie Beiträge zur bAV nachgezahlt werden, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr der Beschäftigung, jedoch maximal für zehn Jahre. Diese Nachzahlungen ermöglichen eine nachträgliche Erhöhung der bAV-Beiträge zur Schließung von Versorgungslücken.
Gibt es eine Förderung für Geringverdiener?
Für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 2.575 Euro gibt es einen zusätzlichen steuerlichen Anreiz. Der sogenannte bAV-Förderbetrag beträgt 30 % des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, mindestens jedoch 72 Euro jährlich. Dies bedeutet, dass Arbeitgeberbeiträge bis zu 960 Euro pro Jahr gefördert werden können.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Beiträge zur bAV sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei. Für 2024 bedeutet dies, dass monatlich bis zu 302 Euro ohne Abzüge in die bAV eingezahlt werden können. Beiträge über diesem Betrag sind jedoch sozialversicherungspflichtig.
Ersparnisse durch Entgeltumwandlung
Mit der Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben sparen. Wenn ein Arbeitnehmer 250 Euro seines Bruttogehalts in eine bAV investiert, reduziert sich das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen. Dies führt zu einer geringeren Berechnungsgrundlage für die Sozialabgaben, was sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber Einsparungen bedeutet.
Glossar
A
Arbeitgeberfinanzierte bAV Ein Modell der bAV, bei dem der Arbeitgeber die Beiträge zur Altersvorsorge seiner Mitarbeiter vollständig übernimmt.
Arbeitnehmerfinanzierte bAV Ein Modell der bAV, bei dem die Beiträge aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung finanziert werden.
B
Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Das deutsche Gesetz, das die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge festlegt und die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt.
Beitragsbemessungsgrenze Der maximale Betrag des Bruttogehalts, der zur Berechnung von Beiträgen zur Sozialversicherung herangezogen wird. Für die bAV sind Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei.
Beitragszusage Ein bAV-Modell, bei dem der Arbeitgeber nur die Höhe der Beiträge, nicht aber die Höhe der späteren Rentenleistung zusagt.
Beitragszusage mit Mindestleistung Ein Modell, bei dem der Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge mindestens in der eingezahlten Höhe garantiert.
D
Direktversicherung Ein Durchführungsweg der bAV, bei dem der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers abschließt.
Direktzusage (Pensionszusage) Ein Durchführungsweg der bAV, bei dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine bestimmte Rentenleistung zusagt und dafür Rückstellungen bildet.
E
Entgeltumwandlung Ein Verfahren, bei dem Arbeitnehmer Teile ihres Bruttogehalts in Beiträge zur bAV umwandeln und dadurch steuerliche Vorteile nutzen.
G
Garantiezins Der festgelegte Mindestzins, den Lebensversicherer auf die eingezahlten Beiträge zur bAV garantieren.
P
Pensionsfonds Ein Durchführungsweg der bAV, bei dem die Beiträge in einen kapitalgedeckten Fonds eingezahlt werden, der flexibel angelegt wird.
Pensionskasse Eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, die Rentenleistungen aus der bAV bietet und oft branchenspezifisch organisiert ist.
Pensionssicherungsverein (PSV) Eine Auffanggesellschaft, die im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers die Rentenleistungen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen absichert.
R
Rückdeckungsversicherung Eine Versicherung, die ein Arbeitgeber abschließt, um die Verpflichtungen aus einer Direktzusage abzusichern.
S
Sozialpartnermodell Ein Modell der bAV, bei dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam Beitragszusagen verhandeln, oft ohne Garantien für die Rentenhöhe (reine Beitragszusage).
U
Unterstützungskasse Ein Durchführungsweg der bAV, bei dem die Beiträge an eine rechtlich selbstständige Einrichtung fließen, die das Geld im Sinne des Arbeitgebers verwaltet und anlegt.
V
Verzinsung Die Rendite, die auf die eingezahlten Beiträge zur bAV erzielt wird. Sie kann garantiert (Garantiezins) oder variabel sein.