Dein Zuhause ist mehr als nur vier Wände – es ist ein sicherer Rückzugsort und oft deine größte Investition. Doch was passiert, wenn ein Feuer, ein Sturm oder ein Wasserschaden schwere Schäden verursacht? Eine Wohngebäudeversicherung schützt dich vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse. In diesem Leitfaden erfährst du alles, was du wissen musst, um dein Haus optimal abzusichern und im Ernstfall bestens gewappnet zu sein.
Die Wohngebäudeversicherung schützt dein Zuhause vor Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und andere Gefahren. Sie deckt das Gebäude und fest installierte Bestandteile ab, während die Hausratversicherung für bewegliche Gegenstände zuständig ist. Zusätzlicher Schutz gegen Naturgefahren wie Überschwemmungen ist möglich. Kosten für Reparaturen, Abbruch und Mietausfälle werden übernommen, und der gleitende Neuwertschutz bewahrt vor Unterversicherung.
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige Versicherung für alle Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümer. Im Falle von Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder andere Risiken übernimmt sie die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau. Da ein eigenes Haus meist die größte Investition seines Lebens ist, ist es umso wichtiger, sein Eigentum entsprechend gut zu versichern.
Unterschied zur Hausratversicherung
Wer eine Wohngebäudeversicherung hat, der benötigt meist auch eine Hausratversicherung – denn beide gehen Hand in Hand. Dabei ist es aber wichtig den Unterschied beider Versicherungen zu verstehen. Die Hausratversicherung ist für bewegliche Gegenstände im Haushalt, wie Möbel, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände zuständig. Die Wohngebäudeversicherung hingegen sichert ausschließlich Schäden am Gebäude und an den fest installierten Bestandteilen ab. Beide Versicherungen ergänzen sich, sind jedoch eigenständige Produkte.
Deckungsumfang der Wohngebäudeversicherung
Versicherte Sachen in der Wohngebäudeversicherung
Wie du eben zuvor bereits erfahren hast, greift die Wohngebäudeversicherung bei Schäden, die sich am Gebäude bzw. an fest installierten Bestandteilen dessen ereignen. Doch um die Wohngebäudeversicherung besser verstehen zu können, schauen wir uns nun die versicherten Sachen im Detail an. Die versicherten Sachen lassen sich in das Gebäude, die Gebäudebestandteile und das Gebäudezubehör unterteilen.
1. Gebäude und Gebäudebestandteile
Versichert ist das Gebäude, das im Versicherungsschein bezeichnet ist und sich auf dem ebenfalls bezeichnetem Versicherungsgrundstück befindet. Letzteres ist das Flurstück, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Gebäudebestandteile sind dabei all die Bauteile, die in das Gebäude eingefügt worden sind und somit eine feste Verbindung mit dem Gebäude haben. In den Bedingungen ist meist davon die Rede, dass diese Teile ihre „Selbstständigkeit verloren“ haben müssen.
Typische Gebäudebestandteile sind zum Beispiel:
- Fenster
- Türen
- Balkone
- Tapeten
- Einbruchmeldeanlagen
Viele stellen sich bei Antragstellung einer Wohngebäudeversicherung die Frage, ob deren Küche eine Einbauküche oder eine Anbauküche ist. Diese zwei ähnlich klingenden Begriffe müssen klar voneinander differenziert werden.
Denn: Einbaumöbel/-küchen sind über die Wohngebäudeversicherung mitversichert, Anbaumöbel hingegen nicht!
Einbaumöbel kennzeichnen sich durch exakt nach den Raummaßen hergestellte Möbel, durch einen Tischler zum Beispiel.
Anbaumöbel hingegen sind Möbel, die aus serienmäßig produzierten Teilen zusammengestellt und verbaut werden. Diese sind Bestandteil der Hausratversicherung.
2. Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteile
Gebäudezubehör sind im Vergleich zu den Bestandteilen bewegliche Sachen, die sich im oder am Gebäude befinden und der Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient. Eine häufige Verwirrung, die sich bei der Abgrenzung von Zubehör und Bestandteilen auftut sind Markisen und Antennen. Ausschlaggebend ist die Frage, in welcher Art und Weise diese am Gebäude angebracht sind. Wenn eine Markise so in das Mauerwerk eingebaut wurde und sie bündig abschließt, handelt es sich um ein Gebäudebestandteil, da eine Lücke bei Entfernung dieser Markise im Mauerwerk entsteht. Ist eine Markise aber nur aufgeschraubt, handelt es sich um Gebäudezubehör, da diese einfach und ohne Einfluss auf das Gebäude entfernt werden kann. Analog gilt das gleiche natürlich auch für Antennenanlagen.
Typisches Gebäudezubehör ist zum Beispiel:
- Ersatzfliesen
- Heizölvorräte im Kellertank
- Pflanzkübel am Balkon
Auch versichert sind Grundstücksbestandteile, welche fest mit dem Versicherungsgrundstück verbunden sein müssen. In den meisten Tarifen sind Terrassen nur versichert, wenn diese unmittelbar an das Gebäude anschließen.
Nicht versicherte Sachen
Grundsätzlich ist erstmal fast alles nicht versichert, was Bestandteil der Hausratversicherung ist. Also alle Dinge, die man nachträglich gekauft hat und in das Gebäude nachträglich eingefügt hat (z.B. Möbel). Auch nicht versichert sind Photovoltaikanlagen und dessen Zubehör.
Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
In der Wohngebäudeversicherung sind zahlreiche Gefahren versichert, die wir nun einmal im Detail und anschauen wollen.
1. Leitungswasser
Die Gefahr Leitungswasser lässt sich nochmal unterteilen in Bruchschäden innerhalb von Gebäuden, Bruchschäden außerhalb von Gebäuden und Nässeschäden.
Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
Kommt es frostbedingt oder durch sonstige Einwirkungen zu Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, von Heizungs- und Klimaanlagen oder von Wasserlösch- und Berieselungsanlagen, so zahlt deine Wohngebäudeversicherung bei genannten Schäden. Voraussetzung ist, dass die genannten Teile nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder anderen Anlagen sind.
Des Weiteren besteht auch für frostbedingte (und nur frostbedingte) Bruchschäden an Sanitäreinrichtungen (z.B. Badeeinrichtungen, Waschbecken etc.) sowie deren Anschlussschläuche Versicherungsschutz. Gleiches gilt auch für Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- und Klimaanlagen.
Beim Thema Rohrbruch ist wichtig zu erwähnen, dass ein „Bruch“ erst vorliegt, wenn ein Rohr tatsächlich bricht oder in Folge von Korrosion Risse/Löcher im Rohr entstehen.
Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Nicht nur für innerhalb des Gebäude liegende Rohre gibt es Versicherungsschutz, sondern auch für außerhalb liegende. Grundsätzlich muss es sich um einen frostbedingten oder sonstigen Bruchschaden der Zuleitungsrohre der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen handeln. Dabei gilt es zu beachten, dass diese Rohre der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen müssen und sich auch auf dessen Grundstück befindet. Auch müssen Sie als Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre tragen.
Leitungswasserschäden/Nässeschäden
Ein Leitungswasserschaden bzw. Nässeschaden liegt vor, wenn dieser durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstanden ist. Das bedeutet also, dass Versicherungsschutz besteht, wenn Leitungswasser aus den zuvor genannten Rohren bestimmungswidrig austritt.
Sturm und Hagel
Deine Wohngebäudeversicherung deckt auch Schäden ab, die durch Sturm und Hagel entstehen. Nach den Bedingungen ist ein Sturm eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Bei Sturm & Hagel sind auch die Folgeschäden mitversichert.
Brand
Als Brand wird ein Feuer bezeichnet, dass „ohne bestimmungsgemäßen Herd“ entstanden ist oder ihn verlassen hat uns sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Sengschäden sind nicht versichert!
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Auch solche Schäden denkt dein Wohngebäudeversicherer ab. Auch Überspannungsschäden durch Blitz sind mitversichert.
Explosion
Auch die Gefahr Explosion ist in der Wohngebäudeversicherung versichert. Bedingungsgemäß ist eine Explosion „eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung“
Elementargefahren
Neben den genannten Gefahren besteht für dich auch die Möglichkeit, sich zusätzlich noch gegen weitere Naturgefahren (Elementargefahren) zu versichern.
Die gleitende Neuwertversicherung
In der Wohngebäudeversicherung gibt es keine feste Versicherungssumme, sondern es ist immer die Rede von der gleitenden Neuwertversicherung. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um das Gebäude in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen. Die Kosten für eine solche Wiederherstellung ändern sich durch Preissteigerungen natürlich ständig. Wenn man eine feste Versicherungssumme festlegen würde, bei gleichzeitig steigenden Preisen, ist man schneller unterversichert, als man gucken kann. Der gleitende Neuwert berücksichtigt den ortsüblichen Neubauwert inklusive Architektengebühren sowie den Konstruktions- und Planungskosten. Ausgedrückt wird der Wert in Preisen des Jahres 1914. Dieser Wert wird durch einen sogenannten Wertermittlungsbogen bestimmt. Dieser Bogen enthält Fragen rund um die Ausstattung und Fläche deines Gebäudes.
Unterversicherungsverzicht
Wenn die Angaben in dem Wertermittlungsbogen wahrheitsgemäß beantwortet worden sind, nimmt der Versicherer im Schadenfall keine Kürzungen aufgrund von Unterversicherung vor. Wenn du allerdings wertsteigernde Maßnahmen, wie z.B. den Anbau eines Wintergartens, vornimmst und diese nicht unverzüglich dem Versicherer anzeigst, entfällt dieser Unterversicherungsverzicht. Eine Ausnahme kann es geben, wenn du diese Maßnahme noch in der laufenden Versicherungsperiode vornimmst.
Welche Kosten sind versichert?
Neben den zu versicherten Schäden erstattet deine Wohngebäudeversicherung auch bestimmte entstandene Kosten. Versicherte Kosten sind also jene Kosten, die nach einem versicherten Schadenfall auf einen zukommen.
Wie der Name schon verrät, sind das die Kosten, die für Beseitigung von Trümmern und Schutt nach einem Schaden entstehen oder sogar der komplette Abbruch des versicherten Objektes.
Beispiel:
Ein schwerer Sturm deckt das Dach eines Wohnhauses ab, und der Regen beschädigt nicht nur das Dach, sondern auch den darunter liegenden Dachstuhl. Teile des Dachstuhls sind irreparabel und müssen abgerissen werden. Die dabei anfallenden Kosten für den Abbruch, das Abfahren und die Entsorgung des zerstörten Materials, sowie die Entsorgung von Schutt und Resten auf einer Deponie, werden von der Wohngebäudeversicherung gedeckt.
Das sind Kosten für das Bewegen und Sichern von Inventar, um weitere Schäden zu vermeiden. Diese werden nur erstattet, wenn diese Maßnahmen erfolg auch die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen bieten.
Beispiel:
Ein Wasserrohrbruch verursacht Feuchtigkeitsschäden in der Wand eines Wohnzimmers. Um die Wand trockenlegen und sanieren zu können, muss ein schwerer Einbauschrank vorsichtig abgebaut und in einem separaten Raum zwischengelagert werden. Die Kosten für den Abbau, Transport und die Lagerung des Schranks sowie den späteren Wiederaufbau sind durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert.
Wenn sich beim Wiederaufbau des Gebäudes herausstellt, dass es z.B. durch behördliche Auflagen oder Preissteigerungen zu Mehrkosten kommt, werden diese ebenfalls übernommen.
Wenn durch einen Schaden die zu vermietende Wohnung unbewohnbar geworden ist und der Mieter keine Miete mehr zahlt, bekommst du diese von deiner Versicherung erstattet. Der Mietwert bedeutet für dich als Eigentümer, der in der Wohnung auch selbst wohnt, dass du den ortsüblichen Mietwert einer vergleichbaren Wohnung gezahlt bekommst.